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450-Euro-Minijobber dürfen mehr arbeiten

19.05.2020 12:16:58

MiniJob

Normalerweise darf die 450-Euro-Grenze nicht mehr als drei Monate aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse (z.B. Vertretung eines erkrankten Mitarbeiters) überschritten werden. Es gilt, dass jährlich maximal 5.400 Euro verdient werden dürfen.
Aber was machen Unternehmen, die vor allem jetzt, während der Corona-Krise, auf die Mehrarbeit von geringfügig Beschäftigten angewiesen sind und die drei Monats-Regelung knapp wird?

Die Regelungen des Minijobs verändern sich

Während der Corona-Zeit müssen viele Beschäftigte, darunter auch Minijobber mehr arbeiten als vertraglich vereinbart. Aus diesem Grund gibt es für eine Übergangszeit vom 01. März 2020 bis zum 31. Oktober 2020 eine veränderte Regelung. Die Verdienstgrenze von 450 Euro darf anstatt dreimalig bis zu fünfmalig innerhalb eines Zeitjahres (12-Monats-Zeitraum*) überschritten werden. Das bedeutet, dass fünf Monate bzw. 115 Arbeitstage mehr gearbeitet werden kann. Das Überschreiten muss aber unvorhersehbar sein (z.B. aufgrund von Quarantände-Maßnahmen) und nicht vorher schon vereinbart sein.

Das Fallbeispiel verdeutlicht die vorübergehende Regelung von Minijobbern

Eine Minijobberin im Supermarkt ist seit dem 01.01.2019 gegen ein Arbeitsentgelt von 410 Euro pro Monat angestellt. Da während der Corona-Krise die Supermärkte sehr ausgelastet sind, soll sie vom 01.04. bis zum 31.05.2020 mehr arbeiten und erhält in dieser Zeit monatlich 2.000 Euro.
Im letzten Jahr hat die Minijobberin aufgrund eines längeren Ausfalls einer erkrankten Mitarbeiterin von Juni bis Ende August die 450-Euro-Grenze bereits überschritten.
Da der 12-Monats-Zeitraum am 01.Juni 2019 angefangen hat und am 31.05.2020 endet, wird die Verdienstgrenze nicht fünfmal überschritten, das bedeutet, dass es sich weiterhin um einen 450-Euro-Job handelt.

Auch die Minijobber müssen optimal eingesetzt werden

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*12-Monats-Zeitraum: Endet am Ende des Kalendermonats, in dem ein unvorhersehbares Überschreiten vorherrscht und beginnt 12 Monate vorher.

Jasmin Sturm

Geschrieben von Jasmin Sturm

Der Sonnenschein unseres Teams: Immer fröhlich und tatkräftig füllt Jasmin als Social Media-Verantwortliche unsere sozialen Kanäle mit Leben. Als studierte Markt- & Konsumentenpsychologin ist sie in unserer Redaktionsplanung nicht mehr wegzudenken.

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