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Arbeitest du am Sonntag oder schläfst du noch?

01.04.2021 08:00:00

Kaffeetasse mit Relaxspruch

Ist auch Ihr Betrieb von Sonntagsarbeit betroffen? Wir haben eine Vielzahl von Kunden, bei denen auch am Sonntag der Betrieb nicht stillsteht. Dadurch müssen Mitarbeitende auch an diesem Tag arbeiten. Das bedeutet: Das genussvolle Frühstück am Sonntag, der Familienausflug, der Kirchenbesuch, die Krombacher Talkrunde oder einfach ein relaxter Tag fallen ins Wasser.

Vor allem im Gesundheitswesen, in Bäckereien oder im öffentlichen Nahverkehr zählt der Sonntag zu einem normalen Arbeitstag. Auch im produzierenden Gewerbe beginnt die Arbeitswoche am Sonntagabend mit der Spätschicht.

Sonntagsarbeit ist die Ausnahme?

Nein – Sonntagsarbeit ist längst keine Ausnahme mehr. Fast jeder fünfte Arbeitnehmende arbeitet an mindestens einem Sonn- oder Feiertag im Monat. Das sind 7,2 Millionen von insgesamt 38,3 Millionen abhängigen Beschäftigten (Stand: 2019).

Sonntagsarbeit

Regelungen im Arbeitszeitgesetz zur Sonntagsarbeit

Grundsätzlich ist die Sonntagsarbeit gemäß Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung verboten. Dort werden der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung als gesetzlich geschützt erklärt. Darüber hinaus verbietet auch das Arbeitszeitgesetz in § 9 Absatz 1 die Beschäftigung von Arbeitnehmenden an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr.
Dennoch gibt es Ausnahmen, in denen an den Tagen der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gearbeitet werden darf:

1. In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht
In diesem Fall kann der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht (§ 9 Abs. 2 ArbZG).

2. Bei Berufskraftfahrenden
Auch diesen Arbeitnehmenden kann der Beginn der 24-stündigen Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden (§ 9 Abs. 3 ArbZG).

3. In speziellen Branchen
Es herrscht im Arbeitszeitgesetz eine Sonderregelung vor, bei der an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden darf, wenn die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Darunter zählen z. B. Not- und Rettungsdienste, Gaststätten, Nachrichtenagenturen sowie Landwirtschaftsbetriebe (§ 10 ArbZG).

Bei werdenden und stillenden Müttern gibt es wiederum spezielle Regelungen.

Gibt es einen Ausgleich oder Zuschläge für Sonntagsarbeit?

Bezogen auf die Arbeitszeit an einem Sonntag gilt die gleiche Regelung wie auch an Werktagen (§ 3 ArbZG). Jedoch steht den Beschäftigten ein Ersatzruhetag zu, der von dem Arbeitgebenden innerhalb von zwei Wochen zu gewähren ist (§ 11, Abs. 3, S. 1 ArbZG). Soweit es mit technischen oder arbeitsorganisatorischen Gründen vereinbar ist, sollte der Ersatzruhetag den Arbeitnehmenden unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 ArbZG ermöglicht werden.
Zu beachten ist, dass Beschäftigte mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschlag für Sonntagsarbeit herrscht im Gegensatz zur Nachtarbeit nicht vor. Trotzdem zahlen einige Arbeitgebende einen Zuschlag, um einen Anreiz zu schaffen. Klauseln zu dieser Thematik sind dementsprechend im Arbeits- bzw. Tarifvertrag vorzufinden. Weiterhin kann sich der Anspruch auf Zuschlagszahlung auch aus einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Wenn der Arbeitgebende mindestens drei Mal auf freiwilliger Basis einen Sonntagszuschlag zahlt, kann man von einem Gewohnheitsrecht oder einer betrieblichen Übung sprechen. Das bedeutet, dass der Beschäftigte auf dieses wiederholte und vorbehaltlose Verhalten in Zukunft vertrauen kann. Demnach entsteht ein Anspruch des Arbeitnehmenden, weiterhin einen Sonntagszuschlag zu bekommen, obwohl es nicht im Vertrag oder in der Betriebsvereinbarung niedergeschrieben ist.

Herausforderung Sonntagsarbeit?

Die Motivation an einem Tag, an dem die Familie und Freunde frei haben, ist bei den Mitarbeitenden nicht besonders.

Eine Schwierigkeit, vor der die Personaleinsatzplanende oftmals stehen, ist das Problem der gerechten Einsatzplanung für die Sonntage – Arbeiten sonntags immer wieder die Gleichen oder gibt es eine gerechte Lösung?
Eine weitere Herausforderung bei der Planung stellt die Vielzahl der zu beachtenden Arbeitszeitgesetze dar, die alle berücksichtigt werden und somit bei jedem Mitarbeitenden einzeln auf Einhaltung überprüft werden müssen.

Gerechte Planung mit der richtigen Einsatzplanung Software

Eine richtige Software gewährleistet eine vorausschauende Planung und eine gerechte Einsatzplanung an Sonntagen, aber auch an allen anderen Tagen in der Woche. Personaleinsatzplanende verschwenden viel Zeit für die Frage:

Welche Mitarbeitenden können für den nächsten Sonntag eingeplant werden, damit das notwendige Personal vorhanden ist und gleichzeitig eine gerechte und Einsatzplanung erfolgt, die gegen keine Gesetzmäßigkeiten verstößt?

Das muss nicht sein. Diese Zeit kann für wichtigere Themen investiert werden, wenn eine Personaleinsatzplanung Software mit automatischer Berücksichtigung von Arbeitszeitgesetzen eingesetzt wird. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz zeigt die Software eine Fehlermeldung an. Des Weiteren sorgt sie für eine gerechte Einsatzverteilung, sodass die Mitarbeitenden zufriedener und motivierter Ihre Arbeit am Sonntag vollbringen.

Regelverletzung

Ausfall des Mitarbeitenden: Schneller Ersatz für den Sonntag notwendig – Aber wie?

Kein Problem – die Einsatzplanung Software kann auch dieses Problem schnell lösen, indem es einen passenden Ersatz vorschlägt. Dabei werden arbeitszeitrechtliche, qualifikationsspezifische und weitere relevante Kriterien überprüft, um eine geeignete Vertretung zu finden.

Beispiel:

Ein Teammitglied meldet sich am Samstagabend kurzfristig krank und kann somit die Schicht am Sonntag nicht antreten. Der Pesonalplanende kommt ins Schwitzen, da er schnellstmöglich eine Vertretung finden muss.

Er trägt zunächst die Abwesenheit des Mitarbeiters in das System ein. In der Einsatzverwaltung der Einsatzplanung Software wird ihm die Unterdeckung auf dem Arbeitsplatz unverzüglich angezeigt. Aus einem Kriterienkatalog wählt der Planende nun ein Kriterium aus, nach dem Ihm passende Mitarbeitende für den Ersatz vorgeschlagen werden sollen. Anschließend wählt er aus der Vorschlagsliste eine geeignete Vertretung aus. Fertig!

Einsatzverwaltung

Fazit: Erleichterte Planung und das nicht nur sonntags

Mit einer Personaleinsatzplanung Software planen Sie gerecht und beachten gleichzeitig arbeitszeitrechtliche Vorgaben. Auch bei kurzfristigen Änderungen reagieren Sie schnell und flexibel, egal an welchem Wochentag.


Automatisch, optimiert und flexibel mit PROCESS HR – Erfolg ist planbar!

Jasmin Sturm

Geschrieben von Jasmin Sturm

Der Sonnenschein unseres Teams: Immer fröhlich und tatkräftig füllt Jasmin als Social Media-Verantwortliche unsere sozialen Kanäle mit Leben. Als studierte Markt- & Konsumentenpsychologin ist sie in unserer Redaktionsplanung nicht mehr wegzudenken.

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