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Personalkosten reduzieren – ohne Stellenabbau

26.11.2020 08:00:00

Personalkosten optimieren

Ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann kein Unternehmen funktionieren, das weiß jeder Arbeitgebende. Doch gerade die Personalkosten stellen die größte finanzielle Last für Firmen dar. Nachvollziehbar, dass in wirtschaftlichen Krisen diese daher auch zu erst in den Fokus geraten.

Maßnahmen, um Personalkosten einzusparen

Rutscht ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise oder sinken die Umsatzzahlen, müssen Kosten eingespart werden. Da die Lohnkosten einen beträchtlichen Anteil der Gesamtkosten ausmachen, gelangen diese häufig ganz oben auf die Liste der Sparmaßnahmen. Wenn Personalkosten reduziert werden müssen, ist der erste Gedanke üblicherweise der Stellenabbau. Doch nicht immer ist das eine gute Entscheidung, denn damit verliert das Unternehmen gleichzeitig auch kostbares Fachwissen. Zudem leidet das Betriebsklima und die Motivation der Mitarbeitenden unter der Angst davor, entlassen zu werden. Daher ist es für Arbeitgebende ratsam zunächst andere Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Personalkosten zu senken.

Wir haben Ihnen hier sechs effizientere Alternativen zusammengefasst, die einen Stellenabbau umgehen.

1. Freizeitausgleich statt vergüteter Überstunden

Eine einfache Lösung, um Personalkosten einzusparen, ist das Abfeiern von geleisteten Überstunden. Besonders in schwierigen Unternehmenslagen kann kurzfristig angeordnet werden, Überstunden durch einen Freizeitausgleich abzubauen. Dieser Termin muss den Mitarbeitenden jedoch frühzeitig angekündigt werden, damit diese entsprechend planen können. Wichtig dabei zu beachten ist, dass der Freizeitausgleich höher ausfallen muss, wenn der Arbeitgebende im Normalfall Überstundenzuschläge zahlt. Ein kurzfristiger Freizeitausgleich ist in der Regel kein Problem. Soll jedoch längerfristig auf vergütete Überstunden verzichtet werden, muss dies im Arbeits- oder Tarifvertrag oder aber einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.

Freizeitausgleich statt Stellenabbau

2. Flexible Arbeitszeiten ermöglichen

Wenn bereits im Arbeitsvertrag eine Mindest- bzw. Höchstarbeitszeit vereinbart ist, kann diese in einer schlechten Auftragslage zu Gunsten des Unternehmens ausgereizt werden. Diese Lösung dient vor allem präventiven Sparmaßnahmen.

Darüber hinaus empfiehlt sich auch der Einsatz von Aushilfskräften, die bei Bedarf und abhängig von der Auftragslage unterstützend tätig sein können. Der Vorteil hierbei sind vor allem die geringeren Gehalts- und Sozialkosten im Vergleich zur Vollbeschäftigung.

3. Freiwillige Leistungen kürzen

Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden freiwillige Leistungen wie beispielsweise Job-Tickets, Kinderbetreuungsangebote, Weiterbildungsmöglichkeiten oder Essenszuschüsse an. Wenn es um die Reduzierung der Personalkosten geht, können hier Streichungen vorgenommen werden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Die Kürzungen können für Unruhe in der Belegschaft sorgen und sich negativ auf die Arbeitskultur auswirken. Hier ist es also besonders wichtig für Transparenz zu sorgen und geplante Änderungen angemessen zu kommunizieren.

Bei der Wahl der betreffenden Leistung empfiehlt es sich zuvor eine Analyse vorzunehmen: Welche Leistung wird am wenigsten in Anspruch genommen und auf welche können die Mitarbeitenden am ehesten verzichten? Anschließend sollten die Folgen und Auswirkungen in einem Monitoring-Prozess beobachtet werden.

4. Kostensenkungen bei der Fort- & Weiterbildung

Fort- und Weiterbildungsangebote sind für den Erhalt und Ausbau der Expertise der Mitarbeitenden von großer Bedeutung. Doch gleichzeitig sind sie auch ein relevanter Kostenfaktor. Durch gezielte Maßnahmen lassen sich die anfallenden Kosten allerdings gut reduzieren. So können beispielweise schriftliche Rückzahlungsvereinbarungen getroffen werden, die dem Arbeitgebenden im Falle einer Kündigung die Möglichkeit geben, die investierten Kosten teilweise zurückzuverlangen.

Des Weiteren bietet die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen auch staatliche Fördermöglichkeiten an. Unter Anderem kann die Übernahme der Weiterbildungskosten für Mitarbeitende ab 50 Jahren beantragt werden. Muss ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin in Weiterbildung vertreten werden, dann übernimmt die Arbeitsagentur 50% des Entgelts und den Arbeitgeberanteil zu den Sozialabgaben, wenn für die Vertretung eine erwerbslose Person eingestellt wird.

5. Kurzarbeit beantragen

Wenn eine Auftragskrise länger andauert und der Abbau von Überstunden durch Freizeitausgleich und die Kürzung von freiwilligen Leistungen nicht mehr ausreichen, dann stellt die Einführung von Kurzarbeit eine geeignete Maßnahme dar. Gehen die Mitarbeitenden in Kurzarbeit, bedeutet dies, dass diese für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freigestellt werden und dafür weniger Lohn erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen gleicht die Bundesagentur für Arbeit den Verdienstverlust der Arbeitnehmenden aus. Die Einführung der Kurzarbeit darf der Arbeitgebende jedoch nicht allein bestimmen. Alle Mitarbeitenden und der Betriebsrat, insofern es einen gibt, müssen zustimmen. Doch in vielen Fällen ist Kurzarbeit für alle Beteiligten die beste Option, da ansonsten häufig nur der Weg über eine langfristige Gehaltskürzung bleibt.

Leitfaden Kurzarbeit

Wie genau die Einführung und Umsetzung der Kurzarbeit funktioniert, können Sie in unserem kostenlosen Leitfaden Kurzarbeit nachlesen.

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6. Betriebsurlaub anordnen

Muss akut eine erhebliche Menge an Geld eingespart werden, dann ist manchmal eine drastischere Maßnahme notwendig. Um eine kurzzeitige Schließung des Betriebs oder ganzer Abteilungen während einer Auftragsflaute zu umgehen, können vorübergehend Betriebsferien angeordnet werden. Gehälter müssen in dieser Zeit nicht gezahlt werden. Aus diesem Grund ist es jedoch besonders wichtig, die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter früh genug darüber zu informieren, damit diese entsprechend planen können. Empfehlenswert ist auch eine transparente und nachvollziehbare Kommunikation der Gründe und Konsequenzen, um den Unmut und die Unzufriedenheit auf Seiten der Belegschaft zu minimieren.

Themen: Lohn & Gehalt
Monique Mefrouche

Geschrieben von Monique Mefrouche

Recherche ist ihr Steckenpferd: Als gelernte Industriekauffrau und Studentin der Psychologie ist Monique für unser Team vor allem in den Bereichen Projektorganisation und Marketing unverzichtbar. Ihre (personal-)psychologischen Kompetenzen und Recherche-Fähigkeiten setzt sie gezielt in unseren informierenden Blog-Beiträgen zu Themen rund um das Workforce Management ein.

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