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Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro

05.11.2020 10:04:17

 

Aktualisiert am 31.07.2022

Die Mindestlohnkommission hatte am 30.06.2020 die Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes in vier Stufen beschlossen. Dieser Beschluss ist am 28. Oktober 2020 durch das Bundeskabinett in Berlin mit einer rechtlichen Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erfolgt. 
Darüber hinaus wurde am 23.02.2022 ein Gesetzesentwurf von dem Bundeskabinett verabschiedet, der die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro sowie die Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro beinhaltet. Auch die Höchstgrenze bei Midijobs wird von 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich erhöht.
  

Welche Mindestlohnerhöhungen wurden beschlossen?

Zum 1. Januar 2021 stieg der gesetzliche Mindestlohn von zuvor brutto 9,36 EUR auf 9,50 EUR. Dieser wurde dann in einer 2. Phase zum 1. Juli 2021 auf 9,60 EUR pro Stunde erhöht. Eine weitere Erhöhungen gab es zum 1. Januar 2022 (9,82 EUR). Die noch anstehende Anhebung ist dann zum 1. Juli 2022 (10,45 EUR) geplant sowie zum 1. Oktober 2022 (12,00 EUR). Der Anstieg von Juli bis Oktober wird einmalig außerhalb der üblichen Erhöhungsschritte angehoben. Begründet wird dieses unter anderem mit den steigenden Lebens- und Wohnkosten. Gewöhnlich wird der Mindestlohn an die vorige Steigerung der Tariflöhne in Deutschland angepasst. 
Voraussichtlich wird die Mindestlohnkommission im Sommer 2023 ihre nächste Empfehlung für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns aussprechen. 

Mindestlohn_2020

Wie viele Stunden pro Monat dürfen Minijobber zukünftig maximal im Monat leisten? 

Durch die Mindestlohnsteigerungen erhalten die Beschäftigten allein in den nächsten zwei Jahren ca. 2 Milliarden Euro mehr (Stand: 2020) der Mindestlohn steigt von Ende 2020 bis zum 01.10.2022 insgesamt um 28,34 Prozent. 
Welche Entwicklung der Mindestlohn seit Einführung am 1. Januar 2015 verzeichnet, zeigt die folgende Grafik. Diese zeigt, dass es von 2015 bis zum 01.10.2022 einen Anstieg von 3,50 Euro gibt. 

Bild1-1

Da der Mindestlohn vor allem im Bereich der 450/520 EUR-Kräfte auftritt, ergeben sich pro Erhöhung folgende planerische Einsatzstunden pro Monat (Rundung beachten!) bei dieser Gruppe von Mitarbeitenden: 

Einsatzstunden_New

Änderung ab Oktober 2022 

Ab Oktober 2022 erhöht sich jedoch auch die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro. Das würde bedeuten, dass eine 520-EUR-Kraft künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden ermöglicht wird.  

Mindestlohn für Ferienjobber 

Viele Jugendliche und junge Erwachsene jobben in der Ferienzeit und helfen dabei der Belegschaft aus, das Tagesgeschäft zu händeln. In diesem Fall ist es wichtig, den Blick auf die Bezahlung zu richten. Ferienjobber über 18 Jahre erhalten ebenfalls den festgelegten Mindestlohn. Anders sieht es bei Beschäftigten unter 18 Jahren aus, da hier kein Mindestlohn bezahlt werden muss.  

Was sonst noch für Ferienjobber gilt, erfahren Sie hier.

 

Anpassung der Tarifverträge für Leiharbeitende 

Auch Leiharbeitende sollen mehr Geld erhalten – Dieses geschieht in drei Stufen. Die unterste Lohgruppe erhält eine Steigerung von insgesamt 24,1 Prozent über die Laufzeit des Tarifvertrages. Zum 1. Oktober 2022 steigt der Lohn auf 12,43 Euro. Zum 1. April 2023 auf 13,00 Euro und im dritten Schritt auf 13,50 Euro zum 01. Januar 2024.  

Für die Lohngruppe 2a gibt es eine Steigerung von insgesamt 19 Prozent. Im Oktober steigt der Lohn auf 12,63 Euro, im April 2023 auf 13,20 Euro und im Januar 2024 auf 13,80 Euro.  
Ähnlich sieht es für die Lohngruppen 2b aus. Hier ist eine Steigerung von insgesamt 16 Prozent über die Laufzeit des Tarifvertrages vorgesehen. Im Oktober 2022 liegt der Mindestlohn bei 12,93 Euro, im April 2023 bei 13,50 Euro und im Januar 2024 auf 14,15 Euro.  

Mindestlohn_Leiharbeit

Berücksichtigung des Mindestlohns und der maximalen Einsatzstunden in der Einsatzplanung 

In unserer Workforce Management Lösung können diese Daten für die vorausschauende Planung im Vorfeld hinterlegt werden. Somit wird bei entsprechenden Bedarfen der Personalengpass rechtzeitig sichtbar und das Recruitment kann zeitnah Personalressourcen aufbauen.

Im Bereich der Zeiterfassung inklusive der Personalabrechnung sind die entsprechenden Zeitkonten online verfügbar. Durch die proaktive Sicht auf die Zeitwirtschaft innerhalb der Planung wird vermieden, dass Zeitkonten „aus dem Ruder laufen“.

Der Mindestlohn stellt eine untere Haltelinie dar. In Ihrem Unternehmen können die verschiedenen Vertragsarten bzw. Wochenarbeitszeitmodelle inkl. Angabe der maximalen Stunden pro Monat oder die maximale Anzahl der Arbeitstage pro Jahr flexibel definiert werden.

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Volker Johannhörster

Geschrieben von Volker Johannhörster

Schöpfer der innovativen Ideen: Als geschäftsführender Gesellschafter leitet er nicht nur unser Team, sondern treibt auch den Fortschritt des Unternehmens mit seiner Kreativität und Vielseitigkeit voran. Durch seine jahrelange Erfahrung in den Bereichen Prozessmanagement, IT- & Workforce Management verschafft er auch unseren Kunden den erwünschten Erfolg.

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